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Wie du die Umsatzsteuervoranmeldung korrigierst
Wie du die Umsatzsteuervoranmeldung korrigierst

Fehler in deiner Umsatzsteuervoranmeldung gemacht? Erfahre, wie du sie schnell und einfach korrigierst, um Strafen zu vermeiden.

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Verfasst von Peter Boyko
Diese Woche aktualisiert

Fehler in der Umsatzsteuervoranmeldung (UStVA) können schnell passieren. Besonders für Solo-Selbstständige kann es herausfordernd sein, alle Belege innerhalb von 10 Tagen zu sammeln und den Monat oder das Quartal korrekt abzuschließen. Eine vergessene Rechnung oder eine falsche Buchung kann sich direkt auf deine Steuerlast auswirken. Glücklicherweise ist die Korrektur einer bereits eingereichten UStVA einfach. In diesem Leitfaden erfährst du, wann und wie du deine UStVA korrigieren kannst, um Probleme mit dem Finanzamt zu vermeiden.

Häufige Fehler in der Umsatzsteuervoranmeldung

Bevor wir uns dem Korrekturprozess widmen, hilft es, die häufigsten Fehler zu kennen, die eine Berichtigung erfordern:

  • ✅ Falsche Buchungen (z. B. fehlende Transaktionen, falsche Kontozuordnung)

  • 📝 Rechnungsfehler (z. B. fehlende Pflichtangaben, Vorsteuerabzug ohne Berechtigung)

  • 🗒 Falsche Steuersätze (z. B. 7 % statt 19 %)

Auswirkungen einer korrigierten Umsatzsteuervoranmeldung

Die Korrektur einer bereits eingereichten UStVA ist notwendig, um steuerrechtliche Vorschriften einzuhalten. Allerdings kann eine Berichtigung aufgrund des 2011 eingeführten Schwarzgeldbekämpfungsgesetzes als Selbstanzeige gewertet werden. Häufige Korrekturen könnten daher die Aufmerksamkeit des Finanzamts erregen und zu Prüfungen oder Sonderkontrollen führen.

Einfache Korrektur der Umsatzsteuervoranmeldung mit Norman

Mühelose Korrekturen mit Norman

Mit Norman ist die Korrektur deiner UStVA einfacher denn je. Unsere Plattform automatisiert den Prozess, sodass du fehlerfreie Umsatzsteuervoranmeldungen und Korrekturen mit minimalem Aufwand einreichen kannst. So funktioniert es:

  • 🕵️ Finde die fehlerhafte Umsatzsteuervoranmeldung in der Berichtshistorie von Norman.

  • 🛠 Klicke auf "In Bearbeitung markieren".

  • 👍 Aktualisiere die Buchhaltung, um den Fehler zu beheben.

  • 📩 Reiche die Anmeldung erneut ein. Norman sendet den Bericht automatisch als "Berichtigte Anmeldung".

Mit Norman reduzierst du das Fehlerrisiko und stellst sicher, dass du steuerrechtliche Vorschriften ohne unnötigen Stress einhältst.

Solltest du auf die Jahreserklärung warten?

Einige Unternehmen korrigieren Fehler lieber erst in der Jahreserklärung anstatt in der monatlichen oder vierteljährlichen UStVA. Allerdings kann dies zu Problemen führen, wenn die Abweichungen zu groß sind. Um potenzielle Prüfungen zu vermeiden, solltest du Fehler sofort korrigieren, sobald du sie entdeckst.

Best Practices zur Vermeidung künftiger Fehler

Um Korrekturen zu minimieren, solltest du diese bewährten Methoden befolgen:

  • ✅ Stelle sicher, dass Rechnungen alle umsatzsteuerlichen Anforderungen erfüllen, um Probleme beim Vorsteuerabzug zu vermeiden.

  • 🖥 Nutze Buchhaltungssoftware wie Norman, um Umsatzsteuerberechnungen zu optimieren.

  • 🔍 Überprüfe deine UStVA-Berichte vor der Einreichung, um Fehler frühzeitig zu erkennen.

  • 👤 Führe eine vollständige Dokumentation aller umsatzsteuerrelevanten Transaktionen.

Was ist mit anderen Steuererklärungen?

Im Gegensatz zur Umsatzsteuervoranmeldung gibt es für andere Steuererklärungen – wie die Jahresumsatzsteuererklärung und die Einkommensteuererklärung – keine direkte Möglichkeit zur Korrektur. Kleinere Fehler zugunsten des Finanzamts lassen sich oft durch ein einfaches Schreiben berichtigen. Bei schwerwiegenderen Fehlern kann der Korrekturprozess jedoch komplizierter sein.

⚠️ Prüfe deine Jahreserklärungen immer doppelt oder dreifach, bevor du sie einreichst.

Fazit

Fehler in der Umsatzsteuervoranmeldung sind keine Seltenheit, doch eine schnelle Korrektur ist essenziell, um Strafen oder Steuerprüfungen zu vermeiden. Reiche einfach eine berichtigte Umsatzsteuervoranmeldung ein, um das Finanzamt auf dem neuesten Stand zu halten.

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